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Nörder-Strasse 32
I - 39020 Marling

Tel.: +390473448740
Fax: +390473446225

E-Mail:

booking@pazeider.com

Gesetzlicher Vertreter: Kofler Stephan

MwSt-Nr: IT 03042070213
SteuerNr: KFLSPH69B10F132A

Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Reiserücktrittsversicherung


PS. In eigener Sache und vielleicht auch für Sie von Bedeutung!
Und wenn doch etwas dazwischenkommt? Es kann ja immer mal was passieren!?
Man freut sich auf herrlich unbeschwerte Urlaubstage und dann kommt plötzlich etwas dazwischen. Neben der unerfreulichen Ursache gibt es dann auch noch Stornokosten.

Unsere Empfehlung:
Das PAZEIDER Rundum Sorglospaket mit der Reiserücktritts-Versicherung schützt Sie vor zusätzlichen Kosten. Bitte beauftragen Sie uns oder geben uns kurz per Mail oder telefonisch Bescheid und wir strecken die Prämie von lediglich 25,00 Euro pro Erwachsenen und 13 € pro Kind für Sie vor.

Stornobedingungen vom Bio- & Wellnesshotel PAZEIDER nach den Bestimmungen des Hotel Gastwirte Verband Südtirol - HGV:
Bei Stornierungen innerhalb der letzten 28 Tage vor Reiseantritt fallen für Sie ohne Reiserücktrittsversicherung folgende Stornokosten an:
Bei Reservierung mit Frühstück werden 80% des Gesamtbetrages berechnet
Bei Reservierung mit Halbpension werden 70% des Gesamtbetrages berechnet
Bei vorzeitigem Reiseabbruch werden alle nicht genutzten Tage des Reisearrangements inkl. Verpflegungsanteil berechnet.

Diese Kosten werden durch das PAZEIDER Rundum Sorglospaket zum Prämienbetrag von lediglich 25,00 € pro Erwachsenen und 13 € pro Kind vollständig abgedeckt.

Wir machen Ihnen den Vorschlag, für Sie diese Stornoversicherung abzuschließen. Das heißt wir erledigen die Formalitäten und strecken die Prämie für Sie vor. Die Abrechnung derselben erfolgt dann bei uns bei der Anreise in Bargeld in der Summe von lediglich 25,00 € pro Erwachsenen und 13 € pro Kind.

Es genügt uns per Telefon (0039 0473 448740) oder per E- Mail (booking@pazeider.com) zu beauftragen.

PAZEIDER AGB

Kostenerhöhungen aufgrund von Hotel Umbauten oder Erweiterung der Serviceleistungen sind möglich und können auch bei bereits zugesagten Buchungen kommuniziert werden bis 60 Tage vor Anreise. Der Gast kann daraufhin die Buchung kostenlos stornieren oder wieder bestätigen.

Stornobedingungen:
Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch

Folgende Ereignisse sind versicherte Reisestorno- bzw. Reiseabbruchgründe, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen:
unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod; Lockerung von implantierten Gelenken; unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche;bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber; Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst; Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner; Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten;
Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-,Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Konzept und Gestaltung: MERAKI The Studio

Programmierung: Scientec Internet Applications + Media GmbH


Bildrechte

Auf dieser Seite werden Bilder von Günter Standl verwendet.

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